Beratungsbesuch

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3

Dies betrifft ausschließlich Empfänger von Pflegegeld.
Jeder Pflegebedürftige, welcher Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet gemäß seiner Pflegestufe,
regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

Ziel der Pflegekasse ist es, durch fachgerechte Beratung der pflegenden Angehörigen, eine gute
Pflege zu gewährleisten. Die Kosten für den Pflegebesuch werden von der Pflegekasse übernommen.

Die Pflegestufe entscheidet über die Häufigkeit der Pflegebesuche:

Pflegestufe I      halbjährlich

Pflegestufe II     halbjährlich

Pflegestufe III    vierteljährlich