Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Diese kann bei Ausfall der Hauptpflegeperson in Anspruch genommen werden. Die Hauptpflegeperson hat einen Anspruch bis auf 4 Wochen Pflegevertretung im Jahr. Voraussetzung ist, dass der zu Pflegende bereits seit 6 Monaten in seinem häuslichen Umfeld gepflegt worden ist. Dies gilt für alle Pflegestufen.